Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Auf die Rechtsbeziehungen findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist in jedem Fall Wien.
3. Die Gesellschaft beauftragt den Auftragnehmer mit der Ausführung der verschiedensten Tätigkeiten.
4. Der Auftragnehmer wird für die Gesellschaft als freier Mitarbeiter tätig. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
5. Der Auftragnehmer ist frei darin, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein.
II. Erbringung der Leistung
1. Der Auftragnehmer ist frei darin, die Aufträge der Gesellschaft anzunehmen oder abzulehnen. Für die Gesellschaft begründet dieser Vertrag keine Verpflichtung, Aufträge zu erteilen.
2. Der Auftragnehmer kann sich bei der Erfüllung der Aufträge der Gesellschaft auch eines Dritten bedienen. Er bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistung gegenüber der Gesellschaft verantwortlich.
3. Für die Beschäftigung des Auftragnehmers an Samstage sowie Sonn- und Feiertagen können, nach Abstimmung mit der Gesellschaft, Zuschläge von bis zu 100% des Stundenhonorars vereinbart werden.
4. Nach Abstimmung mit der Gesellschaft, kann der Auftragnehmer, für Eilaufträge oder für besonders komplexe Tätigkeit, Zuschläge von bis zu 100% des Stundenhonorars in Rechnung stellen.
5. Der Auftragnehmer unterliegt gegenüber der Gesellschaft keinem Weisungs- und Direktionsrecht; er hat jedoch fachliche Vorgaben der Gesellschaft insoweit zu beachten, als dies die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erfordert.
6. Der Auftragnehmer ist in der Wahl von Ort und Zeit seiner Tätigkeit für die Gesellschaft frei.
7. Der Auftragnehmer wird der Gesellschaft monatlich über den Stand seiner Tätigkeit berichten.
III. Vergütung, Rechnungsstellung, Zeitabrechnung
1. Der Auftragnehmer erhält für seine erwirtschaftete Tätigkeit für die Gesellschaft, eine Vergütung in Höhe des vereinbarten Stundenhonorars ohne Umsatzsteuer.
2. Soweit der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist, ist die Vergütung jeweils zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen. Die Umsatzsteuer ist auf der Rechnung gesondert auszuweisen.
3. Mit der Vergütung sind sämtliche Aufwendungen des Auftragnehmers abgegolten.
4. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers entsteht, sobald das Honorar der Gesellschaft mitgeteilt wurde.
5. Die Abrechnung erfolgt als Vorauszahlung für das festgelegte Stundenpaket. Die Gesellschaft hat 7 Kalendertage Zeit um die Abrechnung an den Auftragnehmer zu begleichen.
6. Die erbrachten Assistenztätigkeiten werden im 15-Minuten-Takt je Aufgabe, Tätigkeitsbereich und Tag abgerechnet.
7. Jedes begonnene 15-Minuten-Intervall wird anteilig auf den vollen Stundensatz angerechnet.
8. Aufgaben die an verschiedene Uhrzeiten erledigt werden müssen, werden nicht zusammengezählt, sondern getrennt verrechnet.
9. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Auftragnehmer verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.
10. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde.
11. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits der Gesellschaft keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.
IV. Kommunikation und Datenschutz
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kommunikation mit dem Kunden per Email zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Emailverkehr unverschlüsselt erfolgt.
2. Im Übrigen findet die Kommunikation insbesondere auch über die bereitgestellte Applikation, Telefon, Skype, Whatsapp, SMS etc. statt. Sofern der Kontakt über eine unverschlüsselte Verbindung erfolgt, willigt der Kunde in diese ein.
3. Zum Zwecke der Durchführung und Durchsetzung des Vertrages ist der Auftragnehmer berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen und weiterzugeben. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierzu gehören insbesondere der Name, die Anschrift oder die Telefonnummer.
V. Urheberrecht
Alle weltweit uneingeschränkten Urheberpersönlichkeitsrechte und Urheberrechte oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte, die im Rahmen der kreativen Tätigkeit durch den Auftragnehmer und etwaigen Überarbeitung von Arbeiten, unterliegen ausschließlich der Gesellschaft. Dies betrifft auch alle weiteren Rechte, die im Zusammenhang mit solchen Arbeiten nach Auftragsabschluss Anwendung finden.
VI. Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Gesellschaft Verschwiegenheit zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrags.
VII. Abwerbeverbot
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrags keine Kunden der Gesellschaft abzuwerben oder unter Umgehung der Gesellschaft unmittelbar für Kunden tätig zu werden.
VIII. Haftungsausschluss, Gewährleistung, Schadenersatz
1. Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der geleisteten Arbeit sind innerhalb von einer Wochen nach Lieferung geltend zu machen. Mängel muss von der Gesellschaft in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
2. Zur Mängelbeseitigung hat die Gesellschaft dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat die Gesellschaft keinen Anspruch auf Preisminderung.
3. Gewährleistungsansprüche berechtigen die Gesellschaft nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
4. Für Schreibarbeiten von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen und für unleserliche Namen und Zahlen in jeglichen Dokumenten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.
5. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
IX. Vertragsdauer/Kündigung
1. Der Vertrag tritt mit eine Unterschrift in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2. Der Vertrag ist von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
X. Höhere Gewalt
1. Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer die Gesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer, als auch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Die Gesellschaft hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten.
2. Als höhere Gewalt ist insbesondere der Eintritt unvorhergesehener Hindernisse bzw. außergewöhnlicher Umstände (z.B. Betriebsunterbrechung, usw.) anzusehen, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
XI. Sonstiges
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
3. Preisänderungen, Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.
Stand: Januar 2018
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